Antrag

Ihr Antrag sollte in schriftlicher Form bei uns eingereicht werden – gern per E-Mail.
Folgende Punkte sind darzustellen:

  • Projektkonzeption / Projektinhalte und -zielsetzungen
  • Projektverantwortlichkeiten
  • Angaben zur Projektlaufzeit
  • Finanzierungsplan, der Aufschluss über die Gesamtkosten, über Beteiligung weiterer Förderer sowie über den Anteil an Eigenmitteln gibt
  • Informationsmaterial zum Projektträger
  • Ideen zur Öffentlichkeitsarbeit
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (Kopie des Körperschaftsteuerfreistellungsbescheides)

Über eine telefonische Kontaktaufnahme vor Einreichung des Förderantrages freuen wir uns. Erfahrungsgemäß lassen sich im persönlichen Gespräch bereits Fragen zum Antrag klären und wertvolle Hinweise zum Projekt oder über die Förderfähigkeit übermitteln.

Handlungsfelder und Förderrichtlinien

Beachten Sie bitte, dass wir Handlungsfelder und Förderrichtlinien für die Stiftungsarbeit festgelegt haben, die bei der Bearbeitung Ihres Antrages geprüft werden.
Unseren Fokus für Projektförderungen richten wir zurzeit auf zwei Handlungsfelder:

1. Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren
2. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren

In besonderem Maß beachten wir den Aspekt der Benachteiligung – unabhängig, ob durch Krankheit, Hilfebedürftigkeit, Herkunft oder aus wirtschaftlichen, sozialen oder gesellschaftspolitischen Gründen.
Wir behalten uns vor, unsere Handlungsfelder aufgrund aktueller Erfordernisse oder gesellschaftlich relevanter Entwicklungen anzupassen und/oder zu priorisieren.

Als Förderrichtlinien beachten Sie bitte, dass die Stiftung

  • keine Fördermittel an Privatpersonen vergibt
  • sich in ihrer Fördertätigkeit zurzeit regional auf die Stadt Minden beschränkt und maximal das Kreisgebiet Minden-Lübbecke berücksichtigt
  • ausschließlich gemeinnützige Zwecke fördert.

Sie werden schriftlich über die Entscheidung der Stiftungsgremien informiert.